Umwelt & Entsorgung

Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiter veräußern (Endnutzer):

Achten Sie darauf, dass Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch auch uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:

 

Ranzenfee & Koffertroll GmbH
Freigerichtstr. 10
33378 Rheda-Wiedenbrück

 

Denn: Die unsachgemäße Entsorgung von Batterien und Akkus kann wegen der in den Batterien enthaltenen Stoffe schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und auf die menschliche Gesundheit haben. Aus diesem Grunde ist die getrennte Sammlung und Verwertung von Altbatterien für Umwelt und Gesundheit von besonderer Bedeutung.

Batterien und Akkus sind außerdem mit dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes, den sie enthalten, gekennzeichnet. Dabei sind Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, mit den chemischen Zeichen der Metalle (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet.

Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft)